Datenschutz und DSGVO-Vereinbarung

Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten

(Art. 13, 14 DSGVO)

 

  1. Name + Kontaktdaten des inhaltlich Verantwortlichen

Leitung Personal- und Ausbildungswesen, Frau Karin Conradt, Holzdamm 53, 20099 Hamburg, Tel. 040 227 2270; k.conradt@sozialkontor.de

 

  1. Name + Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Fragen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten können Sie gerne an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten richten: Rechtsanwalt Mark Rüdlin, Lerchenstr. 28, 22767 Hamburg, Tel. 040 697972 80, Fax 040 697972 90, ra@markruedlin.de (oder über das Kontaktformular https://markruedlin.de).

 

  1. Zweck der Datenverarbeitung

Wir speichern alle uns zur Verfügung gestellten Informationen von Personen, die sich für eine Tätigkeit in unserem Unternehmen bewerben. Dies gilt sowohl für Bewerbungen auf konkrete Ausschreibungen als auch für Initiativbewerbungen. Die Speicherdauer beträgt in der Regel sechs Monate, im abgesprochenen Ausnahmefall maximal zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit wird die Bewerbung geprüft und die Informationen stehen bis zum Ablauf der Speicherdauer zur Verfügung, auch um spätere Anfragen (z. B. Anforderung von Unterlagen, Absagen etc.) qualifiziert beantworten zu können. Im Rahmen von Bewerbungsverfahren erfolgen keine Datenerhebungen bei Dritten, es sei denn es liegt eine Einwilligung Betroffener vor. Es erfolgt kein Datentransfer an Dritte, insbesondere auch nicht in ein anderes Land.

Führt die Bewerbung zur Begründung eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses, werden die Daten zehn Jahre gespeichert, sofern nicht andere Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen vorschreiben. Bewerber sind dann verpflichtet Daten zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zu ergänzen, z. B. Sozialversicherungsdaten. In der Folge findet eine Datenübermittlung mit Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt statt.

Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung sind Art. 6 Abs. 1 Ziff. f DSGVO und § 26 Abs. 1 BDSG-neu sowie weitere gesetzliche Vorgaben, aus denen sich im Falle der Begründung von Arbeitsverhältnissen Speicherobliegenheiten ergeben, z. B. § 147 AO, § 257 HGB, § 35 Abs. 1 SRVwV etc.

 

  1. Rechte Betroffener

Bewerberinnen und Bewerber haben auf der Basis von Art. 13, 14 DSGVO jederzeit das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten und in der Folge gegebenenfalls das weitere Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung. Insbesondere besteht das jederzeitige Recht, gespeicherte Daten zu löschen. Ein Löschungswunsch führt zu einer Beendigung des Bewerbungsverfahrens und es können in der Folge keine Auskünfte mehr zum Verfahrensablauf erteilt werden.

Nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses reduziert sich das Recht zur Datenlöschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Gesetzliche und/oder vertragliche Regelungen zur Dokumentation und Archivierung genießen Vorrang vor Löschungswünschen.

Zur Wahrnehmung der Rechte können sich Betroffene an die oben genannten Verantwortlichen im Unternehmen, den betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder die Aufsichtsbehörde (Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str 22, 7. OG, 20459 Hamburg, Tel.: 040 / 428 54 – 4040, Fax: 040 / 428 54 – 4000, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de) wenden.